Brexit … erinnern Sie sich?

Am 30.06.2020 fallen die Würfel hinsichtlich des Brexits erneut. Ein wichtiges Datum für alle die mit Großbritannien Handel treiben.

Vor der Corona Krise war für die international tätigen Unternehmen erst der drohende, dann der beschlossene Brexit ein sehr wichtiges Thema. Durch die jetzige Situation ist dieses Thema aus der Öffentlichkeit beinahe komplett verschwunden, obwohl es nach wie vor aktuell ist.

Nun steht – wieder einmal – ein entscheidender Termin für alle betroffenen Unternehmen an. Am 30.06.2020 läuft die Frist ab, um die Übergangsfrist, die aktuell bis 31.12.2020 läuft, nochmals für maximal zwei Jahre zu verlängern.

Aus Insiderkreisen heißt es, dass die Regierung von Großbritannien wohl aktuell keine Verlängerung beantragen möchte. Die Konsequenz für den Handel ist, dass Großbritannien damit am 01.01.2021 nicht mehr Teil der Zollunion der Europäischen Union (EU) ist. Und der Warenhandel damit zollrechtlich behandelt werden muss.

Sollte bis 30.06.2020 keine Verlängerung beantragt werden, ist damit im ersten Schritt nur, klar, dass Großbritannien aus Sicht der EU ein Drittland ist und somit Importe und Exporte beim Zoll angemeldet werden müssen.

Wie konkret diese aussieht oder welche bzw. ob Zölle anfallen werden, ist damit noch nicht klar.
Die momentan laufenden Verhandlungen würden weiterlaufen, mit dem Ziel ein Freihandelsabkommen abzuschließen.
Um dieses rechtzeitig zu ratifizieren, also rechtlich wirksam in allen Gremien zu verabschieden, müssen die Verhandlungen bis spätestens Ende Oktober 2020 abgeschlossen sein.

Sollte es zu keiner Vereinbarung kommen, wird der Außenhandel zwischen Großbritannien und der EU künftig gemäß den Regeln der WTO (World Trade Organisation) ablaufen. Es gelten dann die allgemeinen Regeln, wie mit jedem anderen Land, mit dem keine Handelsvereinbarung geschlossen wurde.

Nachdem für Großbritannien auch die von der EU vereinbarten Handelsabkommen mit Ländern, außerhalb der Europäischen Union, nicht mehr gelten, werden dafür eigene Regeln benötigt. UK haben daher ihr künftigen Zollsätze veröffentlicht.
Nähere Informationen finden Sie hier.

Es bleibt also spannend!
Wird die Übergangsfrist verlängert? Falls nein, wird es ein Handels- oder sogar ein Freihandelsabkommen geben?
Brexit? Ach ja, da war ja was …

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