ES IST SOWEIT, DER BREXIT WIRD AB 2021 VOLLZOGEN


Am 01.01.2021 ist Großbritannien nicht mehr Teil des EU-Binnenmarkts und der EU-Zollunion. Für alle Unternehmen, die Handelsbeziehung mit dem Vereinigten Königreich unterhalten, wird sich dadurch einiges verändern. Auch wenn vieles dazu noch nicht klar ist, günstiger wird der Handel nicht.

Seit 01.02.2020 ist Großbritannien kein EU-Mitglied mehr.
Um Absprachen treffen zu können, wurde für einen geordneten Austritt die sog. Übergangsregelung vereinbart. Diese gewährleistet, dass die meisten Reglungen bis 31.12.2020 weiter zur Anwendung kommen.

Bis zum 30.06.2020 hätte die Regierung Johnson noch die Möglichkeit gehabt, eine Verlängerung dieser Frist, von bis zu zwei Jahren, zu beantragen. Davon hat sie keinen Gebrauch gemacht. Es ist damit amtlich: Unsere Nachbarn sind ab dem Jahr 2021 nicht mehr Teil des EU-Binnenmarkts und sämtliche EU-Handelsregeln gelten damit nicht mehr.

Noch besteht die Möglichkeit, dass sich Großbritannien und die EU auf ein Freihandelsabkommen einigen. Der bisherige Verlauf der Verhandlungen stimmt allerdings nicht sehr hoffnungsfroh. Die Interessen liegen weit auseinander und die Aussage von Theresa May, von Januar 2017, gilt auch für die Regierung Johnson: „no deal is better than a bad deal“.

Eines ist dabei jedoch sicher: Die Verhandlungen müssten jetzt in Lichtgeschwindigkeit abgeschlossen werden, dass ein „Deal“ in den Länderparlamenten noch ratifiziert und in Kraft gesetzt werden kann. Ansonsten wird es ein sog. harter Brexit bzw. „no deal“-Brexit werden.
Um ein Gefühl für die Dauer solcher Verhandlungen zu bekommen: Das CETA Handelsabkommen mit Kanada benötigte vom 10. Juni 2009 bis zum 21. September 2017 für die Verhandlungen und das in Krafttreten. Und dort hatten alle Beteiligten Interesse an einer Vereinbarung.

Was bedeutet aber das Ende der Übergangsregelung, ob mit oder ohne Deal, für Unternehmen? Neben den Erschwernissen im Finanz- und juristischen Bereich, auf die hier nicht eingegangen wird, kommen etliche Herausforderungen auf die Unternehmen zu:

  • Die Kosten werden steigen. Unabhängig von einem Handelsabkommen, werden die meisten Waren mit der Einfuhr-Umsatz-Steuer belegt und es entstehen Kosten für die Zollanmeldung, ob intern oder extern. Zusätzlich ist der Verwaltungsaufwand für die Zollabwicklung nicht zu unterschätzen.
    Sollten die Verhandlungen scheitern, werden zusätzlich die Zölle gemäß der WTO (World Trade Organisation) erhoben. Als Beispiel würde ein Auto mit 10% Zoll belegt werden.
  • Gerade in der Anfangszeit wird beim Grenzübertritt mit z.T. erheblichen Wartezeiten zu rechnen sein. Diese können eng getaktete Lieferketten gefährden.
  • Alle Produkte aus Großbritannien, für die eine Zulassung für das In-Verkehr-Bringen erforderlich ist, beispielsweise ein CE-Kennzeichen, verlieren diese Zulassung. Der Importeur muss sich u.U. selbst um die Zulassung in der EU kümmern.
    Umgekehrt gilt dieses für den Export von EU-Produkten nach Großbritannien ebenfalls.
  • Bei Produkten, die der Dual-Use-Verordnung unterliegen, also sowohl militärisch als auch zivil genutzt werden können, wird für den Export nach Großbritannien eine Genehmigung benötigt.
    Diese dürfte zwar in den meisten Fällen erteilt werden, aber es entstehen Verwaltungsaufwände für die Beantragung und den zu führenden Endverbleibsnachweis.
  • Sollte es zum harten Brexit kommen, kann von beiden Seiten des Ärmelkanals auch eine Mengenbeschränkungen für Importe und Exporte, in ausgewählten Warengruppen, angeordnet werden (Marktordnungsmaßnahmen).
  • Bei der zollrechtlichen Ursprungsermittlung (Präferenzkalkulation) sind britische Vorprodukte Drittlandsmaterial. Diese gefährden die Ursprungseigenschaft der damit in der EU hergestellten Produkte. Beim Export in andere Staaten, mit denen Freihandelsabkommen bestehen, gehen damit eventuell Zollvorteile verloren.
    Eine Überprüfung der Präferenzkalkulationen ist hier erforderlich.

Ohne Deal wird der Brexit für die Unternehmen teurer. Die meisten negativen Konsequenzen lassen sich aber auch durch ein Abkommen nicht aus der Welt schaffen.
Wir empfehlen deshalb, sich dringend auf 2021 vorzubereiten und die Lieferketten zu überprüfen.

Haben Sie Fragen dazu? Melden Sie sich gerne!
Sollten Sie durch den Brexit erstmalig mit dem Zoll in Berührung kommen, beraten wir Sie ebenfalls gerne zu Ihren ersten Schritten und den zollrechtlichen Rahmenbedingungen!

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