So importieren Sie Waren reibungsfrei aus Großbritannien

Nachdem wir in unserem letzten Blogbeitrag beschrieben haben, welche Unterlagen und Voraussetzungen Sie benötigen, um Ihre Güter zügig nach GB einzuführen, geht es in diesem Blog darum, Waren von der britischen Insel nach Deutschland zu importieren.

Wenige Besonderheiten in UK, gegenüber anderen Drittstaaten

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien sieht für viele Waren eine Zollfreiheit vor. Um diese zu erlangen, müssen die Produkte zu einem festgelegten Prozentsatz in Großbritannien oder Europa gefertigt worden sein. Als Nachweis, muss der Verkäufer einen Präferenznachweis ausstellen, in dem von allen Komponenten der Ursprung nachgewiesen ist.

Zusätzlich, zu oben genannten Nachweis, muss der Verkäufer diesen, im Abkommen festgelegten, Satz auf der Rechnung vermerken:
The exporter of the products covered by this document (customs authorization No ……….. (1)) declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of …………………………………… (2) preferential origin.

Allgemeine Grundlage für den internationalen Handel

In Deutschland müssen Sie sich als Wirtschaftsbeteiligter mittels einer EORI-Nummer identifizieren, um Waren importieren zu dürfen.
Den kostenfreien Antrag können Sie unter folgendem Link einreichen:  https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/EORI-Nummer/Beantragung-einer-EORI-Nummer/beantragung-einer-eori-nummer_node.html

Bei einige wenige Ausnahmen, benötigen Sie keine EORI-Nummer. Beispielsweise bei einem einzigen Export. Bitte sprechen sie uns bei Bedarf an, wir klären Ihre Möglichkeiten.

CE-Konformität überprüfen

In einem Freihandelsabkommen kann geregelt werden, dass gegenseitig die Konformität, welche in der EU das CE-Kennzeichen ausdrückt, anerkannt wird. Großbritannien hat sich entschieden ein eigenes Label UKCA einzuführen.

Zum Start in 2021 lehnt sich dessen Regeln an die des CE-Kennzeichens an. Das kann sich im Lauf der Zeit jedoch jederzeit ändern. Unternehmen sind daher gut beraten, die Entwicklungen, wie in anderen Staat außerhalb der EU, zu beobachten. Denn Sie sind verantwortlich, dass Sie nur Waren einführen, die den geltenden Regelungen des CE-Kennzeichens der EU entsprechen.

 

 

 

Allgemeine Voraussetzung für alle reibungslosen Importe

Unabhängig von Großbritannien, benötigen Sie für jeden Import einige Daten und Unterlagen, dass dieser reibungsfrei funktioniert und Sie darüber hinaus rechtssicher handeln.

Hier in aller Kürze die wichtigsten, die Sie bei jeder Importanmeldung benötigen:

  • Als Nachweis für den Wert der Ware und der Versandkosten, benötigen Sie die Handelsrechnung des getätigten Geschäfts inklusive Benennung der Lieferbedingungen sowie der EORI-Nummer des Versenders. Sollte, aus welchem Grund auch immer, kein oder nicht der tatsächliche Warenwert in Rechnung gestellt werden, benötigen Sie eine Proformarechnung über den tatsächlichen Warenwert sowie die Versandkosten.
    Dies ist beispielsweise bei Versand von unentgeltlichen Mustern oder Proben der Fall.
  • Eine detailliert Frachtkostenrechnung, aus der hervorgeht wie sich die Frachtkosten zusammensetzen. Beispielsweise eine ‚Airwaybill‘ (AWB).
  • Der Zoll muss nachvollziehen können, welche Güter über die Grenze gehen. Daher wird vom Zoll eine genaue Warenbeschreibung verlangt. Um die Abfertigung zu beschleunigen, empfiehlt es sich, dass diese auf Deutsch verfasst ist.
  • Sowohl Zölle, wie die eventuelle Zollfreiheit, hängen von der versandten Ware ab. Um die Zollsätze zu ermitteln muss jedes Produkt im Zolltarif eingruppiert werden und mit einer Zolltarifnummer versehen sein.

Der Verkäufer muss das auf Seite von Großbritannien ebenfalls tun. Mit seiner Nummer kann das Pendant auf deutscher Seite ermittelt werden.

Mit diesem Link kommen Sie zum Elektronischen Zolltarif (EZT) des deutschen Zoll, aus welchem sich die Zollsätze ermitteln lassen: https://auskunft.ezt-online.de/ezto/Welcome.do 

 

  • Für die Zollanmeldung ist ebenfalls relevant auf welchem Weg die Ware Deutschland erreicht. Es muss daher die Versandart (Luft/Straße/Schiff/Schiene) angegeben sein.
  • Für die Zolldeklaration ist die Versenderadresse ebenfalls Voraussetzung. Diese muss mit der Exportanmeldung in GB übereinstimmen, dass diese nahtlos ineinander übergehen.
  • Gleiches wie für die Versenderadresse, gilt auch für die Empfängeradresse.
  • Als Nachweis, dass die identischen Waren vom Versender bis zum Empfänger transportiert werden, verlangt der Zoll die Angabe des Nettogewichts (Ware), des Bruttogewichts (inklusive Verpackung) sowie der Packart und Menge.
  • Für Waren, die nicht direkt an der Zollstelle verzollt werden sollen, an der sie erstmalig in Deutschland ankommen, können Sie bei Ihrer Spedition ein sogenanntes T1-Versandverfahren eröffnen.
    Mit diesem Begleitdokument kann der Fahrer bis zum vorgesehenen Zollamt fahren, um dort die Verzollung vornehmen zu lassen.
  • Je nach eingeführter Ware werden teilweise noch einige besondere Unterlagen benötigt.
    Diese können beispielsweise bei Fahrzeugen der Fahrzeugschein sein oder bei Waren mit oder aus Holz eine CITES-Bescheinigung wegen des Artenschutzes sein.
    Sprechen Sie uns gerne im Zweifelsfall an, wir unterstützen Sie gerne.
  • Zu guter Letzt benötigen Sie einen Anmelder fürs ATLAS-System des deutschen Zoll.
    Ob Sie selbst den Zugang dazu haben oder wir, als Zolldienstleister, ist unerheblich. Der Zoll möchte Zollanmeldungen nur noch elektronisch und dafür gibt es das ATLAS-System.

Entrichten von Zöllen

Auch wenn die meisten Waren, sofern Sie die Voraussetzung erfüllt haben, zollfrei von UK nach Deutschland importiert werden können, gibt es noch immer einige Güter, welche mit Zoll belegt sind.

Der Zoll fordert diese Zölle direkt bei der Verzollung ein. Ob Sie direkt vom Empfänger abgeholt werden oder vom Transporteur, ist unerheblich.

Einzige Möglichkeit, die Zahlung nicht vor Ort leisten zu müssen, ist ein sogenanntes ‚Aufschubkonto‘. Der Zoll bezeichnet diese Vorgang als ‚Bewilligung einer Gesamtsicherheit‘.

Mehr Informationen und den Antrag für die Bewilligung finden Sie hier:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Bewilligung-Gesamtsicherheit/Antrag-Bewilligung/antrag-bewilligung_node.html

Stets mit einzukalkulieren ist die Einfuhrumsatz-Steuer

Die Einfuhrumsatzsteuer ist quasi die Mehrwertsteuer im internationalen Handel. Am 01.01.2021 ist Großbritannien ein Drittland geworden und alle Einfuhren nach Deutschland sind steuerpflichtig.
Der Steuersatz entspricht dem der Mehrwertsteuer. Ab Januar 2021 sind es somit wieder 19%.

Diese müssen innerhalb von 10 Tagen (Privatpersonen müssen sofort bezahlen) ab der Verzollung entrichtet werden.

Diese Ausgabe sind für Firmen durchlaufender Posten, müssen jedoch in der Liquiditätsplanung berücksichtigt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Blogseite.