Vereinfachtes Einfuhrverfahren in Großbritannien

Aufgrund der Corona-Krise hatte das Vereinigte Königreich zum Austrittszeitpunkt aus der EU, dem 01.01.2021, angekündigt, Grenzkontrollen stufenweise einzuführen. Es sollte damit die Möglichkeit geschaffen werden, die verlorene Vorbereitungszeit für die neuen Einfuhrbedingungen, aufzuholen.  

Mit dieser Regelung zum ‚Vereinfachten Einfuhrverfahren‘ und andere Maßnahmen, sollten die Handelsströme, durch die Zollabfertigung in UK, nicht gefährden werden. Von einem Durchwinken war dadurch aber keine Rede.

Inzwischen wurde diese Übergangsfrist für von 01.07.2021 auf 01.01.2022 für ‚Standardwaren‘ und für Anforderungen für ‚Produkte tierischen Ursprungs und Pflanzenprodukte‘ von 01.04.2021 auf 01.10.2021 verschoben.

Nachdem uns immer wieder Anfragen erreichen, was für die Exporte nach GB zu beachten ist und wie es sich auf britischer Seite verhält, haben wir einen groben Überblick zusammengestellt.
Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Regierung des United Kingdom: https://www.gov.uk/transition

 

 

 

Maßnahmen im Königreich zur Vereinfachung des Imports

  • Um Verzögerung an den großen Einfallstoren, wie dem Hafen Dover, zu verhindern, werden physische Kontrollen erst am Bestimmungsort der Ware oder „zugelassenen Räumlichkeiten“ durchgeführt.
    Gemäß der neuen Regelung werden die Kontrollen ab 01.01.2022 verstärkt und an den britischen Grenzkontrollstellen stattfinden.
  • Das ‚Vereinfachte Einfuhrverfahren‘ für ‚Standardwaren‘ kann bis 31.12.2021 vorgenommen werden.
  • Für ‚Produkte tierischen Ursprungs und Pflanzenprodukte‘ kann, sofern keine Vorabanmeldung gefordert wird, das ‚Vereinfachte Zollverfahren‘ noch bis 30.09.2021 vorgenommen werden.

 

Was bedeutet das ‚Vereinfachte Zollverfahren‘

Das Verfahren sieht vor, dass zunächst auf die vollständige Einfuhranmeldung sowie Zollzahlungen verzichtet wird. Stattdessen wird die ‚Vereinfachte Grenzerklärung‘ angemeldet, alle notwendigen Zollformalitäten werden dann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.  

Grundsätzliche Voraussetzung ist, dass alle zollrelevanten Informationen und Unterlagen vorliegen. Die Zollanmeldung erfolgt dann durch die Anschreibung in der Buchführung des Anmelders.
Die Anschreibung umfasst alle mit den jeweiligen Waren zusammenhängenden Informationen, wie beispielsweise Warentarifnummer, Zollwert, Menge, Sendungsreferenzen, Einfuhrgenehmigungen und so weiter.

Nachdem die Waren das Vereinigte Königreich erreicht haben, ist innerhalb von sechs Monaten eine zusätzliche Erklärung mit allen für den Import benötigten Unterlagen, abzugeben. Dies führt zur Fälligkeit der Einfuhrsteuer und gegebenenfalls der Zölle, sofern keine Zollfreiheit vorliegt.

Für Standardwaren kann das ‚Vereinfachte Zollverfahren‘, gemäß dem aktuellen Beschluss, welcher auf Forderung der britischen Wirtschaft gefasst wurde, bis 31.12.2021 erfolgen.

Für genehmigungspflichtigen Gütern ist, vor der Einfuhr, die Einfuhrgenehmigung sowie eine vereinfachte Zollanmeldung einzureichen. Der britische Zoll ist, auf Grund des hohen Gesundheitsrisikos, jedoch berechtigt eine Vorabanmeldung einzufordern.
Diese Regelung gilt momentan bis inklusive 30.09.2021.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Grundsätzlich benötigen die Unternehmen in Großbritannien eine GB-EORI Nummer, um sich als Wirtschaftsbeteiligten zu identifizieren.

Spätestens sechs Monate nach der Einfuhr ist die ergänzende Erklärung, inklusive aller erforderlichen Unterlagen, abzugeben. Zu diesem Zeitpunkt muss der Anmelder bzw. sein Vertreter dann über

  • die Bewilligung zur Verwendung des ‚Vereinfachten Zollverfahrens‘ (CFSP – Customs Freight Simplified Procedure)  
  • eine CHIEF-Registrierung (Customs Handling of Import and Export Freight), welche der Anbindung an das deutsche ATLAS-System entspricht
  • eine kompatible Software
  • ein Aufschubkonto, mit welchem die Hinterlegung einer Sicherheit verbunden ist

verfügen.

Was passiert, sollten nicht alle oben genannten Voraussetzungen zum Zeitpunkt der zusätzlichen Erklärung gegeben sein, ist aktuell nicht bekannt.

Alle benötigten Registrierungen und Bewilligungen können im ersten Schritt Online bei den britischen Zollbehörden beantragt werden.
Eine erste gute Adresse dafür und für viele weitere Informationen rund um den Import nach GB, ist die Website der Regierung: www.gov.uk

 

Für wen ist das ‚Vereinfachte Zollverfahren‘ möglich und sinnvoll

Das ‚Vereinfachte Zollverfahren‘ wurde speziell für britische Unternehmen angedacht, die bisher nur innereuropäisch gehandelt habe und somit nicht alle erforderlichen Bewilligungen und Genehmigung haben. Diesen wird mit der aktuellen Regelung die Chance eingeräumt, alle Voraussetzungen zu erfüllen.

Unternehmen, die bereits im internationalen Handel tätig sind und somit alle benötigten Genehmigungen und Bewilligung haben, wird empfohlen direkt die Standard-Zollanmeldung für ihre Importe vorzunehmen.

Für Speditionen, die im Auftrag handeln, besteht keine Möglichkeit von dem vereinfachten Verfahren zu profitieren.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Blogseite.