Zeitliche befristete Ausfuhr von Waren – das Carnet ATA

Zeitliche befristete Ausfuhr von Waren – das Carnet ATA

Viele Unternehmen bieten ihre Produkte und Leistungen nicht nur im eigenen Land oder innerhalb der Europäischen Union an, sondern gelten europa- oder auch weltweit als gefragte Spezialisten. Beim internationalen Kauf oder Verkauf, also Import und Export, gibt es viele Regeln und Gesetze zu beachten. Welche zolltechnischen Aufgaben auf Sie warten, können Sie in unserem Blogbeitrag zum Thema „Welchen Formalitäten sind beim Import und Export zu beachten“ nachlesen.

In vielen Fällen werden Produkte aber auch als Mietobjekte angefragt. Denken Sie beispielsweise an die projektbezogene Vermietung spezieller Berufsausrüstung, Spezialmaschinen oder Großwerkzeuge.

Auch flexible Konzepte der Modulbauweise, die eine kostengünstige Zwischenlösung darstellen können, wenn es um Laborgebäude, Krankenhäuser oder auch Hotels, Kindergärten und Wohnheime geht, werden immer wieder zur befristeten Verwendung angefragt.

Befristete Ausreise mit dem Zollpassierscheinheft Carnet ATA (Admission Temporaire)

 Das Carnet ATA ist so etwas wie ein Reisepass für Waren. Genauer gesagt, ein Zollpassierscheinheft, das Sie beantragen können, wenn Sie Güter zur vorübergehenden Verwendung in ein Drittland einführen möchten. Allerdings gilt das nur für Gebrauchsgüter. Alles, was Sie mit Hilfe des Carnet-Verfahrens einführen, muss nach der festgelegten Frist, exakt im gleichen Zustand wieder ausgeführt werden. Falls doch Veränderungen vorgenommen werden müssen, weil eine Reparatur ansteht, Ersatzteile benötigt werden oder technische Anpassungen, sollten Sie mit einem Zollamt klären, wie mit der neuen Situation zu verfahren ist.

Welche Vorteile haben Sie durch das Carnet ATA-Verfahren?

Mit dem Carnet ATA-Formular in der Hand kommen Sie leichter durch den Zoll. So erledigen Sie alle zollrechtlichen Formalitäten für die vorübergehende Verwendung Ihrer Produkte, in den jeweils beteiligten Ländern auf einmal. Aufgrund der Tatsache, dass der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) mit der Ausstellung des Carnets für Ihre Einfuhrabgaben bürgt, entfallen Zölle und andere Abgaben ebenso wie die sonst üblichen Sicherheitsleistungen.

Mehr als 70 europäische und außereuropäische Staaten sind dem Carnet-Verfahren bereits beigetreten. Eine Liste, welche Länder angeschlossen sind finden Sie hier: www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollverfahren/Voruebergehende-Verwendung/Carnet-ATA/Vertragsparteien/vertragsparteien_node.html

In Ländern, die nicht am Carnet-Verfahren beteiligt sind, müssen Sie Ihre Waren nach den nationalen Zollvorschriften zur vorübergehenden Zollgutverwendung anmelden.

Aber Achtung! Es ist möglich, dass im jeweiligen Land andere Fristen gelten und Sie beim jeweils zuständigen Zollamt eine Verlängerung beantragen müssen, damit Sie Ihre Güter auch wieder entspannt zurückholen können.

Wie wird ein Carnet ATA beantragt und was müssen Sie beachten?

Ihr Zollpassierscheinheft, das Carnet ATA Begleitdokument bekommen Sie bei Ihrer IHK und damit sind die Aus- und Wiedereinfuhr Ihrer Waren zoll- und steuerfrei. Über Vordruckkosten und Carnet-Gebühren informieren die Industrie- und Handelskammern.

Zusätzlich fällt ein Versicherungsentgelt an, das prozentual vom Gesamtwarenwert des Carnets berechnet wird.

Sie stellen bei der IHK den Antrag auf Ausstellung eines Carnets ATA und auf Abschluss einer Kautionsversicherung. Nachdem der ausgefüllte Carnet-Vordruck geprüft wurde, bekommt er Stempel und Siegel mit Gültigkeits- und Ausstellungsdatum. Im Carnet müssen alle auszuführenden Teile fein säuberlich mit Seriennummer aufgelistet sein oder im Rahmen der Carnet-Eröffnung bei der Zollstelle durch das Anbringen eines Klebesiegels oder einer Zollplombe festgehalten werden. Je nach Land ist das Dokument 6 bis 24 Monate gültig. Die IHK kann hierzu Auskunft geben.

Bei der Wiedereinfuhr achten Sie darauf, dass alles was in der Liste aufgeführt ist, vollständig und unverändert wieder importiert wird.

Falls Ihr vermietetes Exportgut erst nach der zulässigen Frist wieder zurückkommt, wird es regulär erst exportiert und dann wieder importiert. Diesmal allerdings mit allen Zöllen und Steuern. Nach Ablauf der Gültigkeit müssen Sie das Carnet ATA wieder an die IHK zurückgeben oder ein Anschluss-Carnet ausstellen lassen.

Fazit: Wenig Aufwand für viel Erleichterung

Ein bisschen aufwändig ist es schon, alles was Sie zur vorübergehenden Überlassung ausführen, genau zu dokumentieren. Dennoch lohnt es sich, weil die Erleichterung und nicht zuletzt die Kostenersparnis bei der Zollabwicklung den Aufwand in jedem Fall rechtfertigen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Blogseite.