FAQs

Sie haben Fragen rund um das Thema Zoll, Import und Export von Waren, Außenhandel, Intrahandelsstatistik und Compliance Screening? Dann sind Sie hier richtig!

Import

Welche Zollformalitäten müssen erledigt werden?

Voraussetzung für die Zollabfertigung in Ihrem Unternehmen, ist die sogenannte EORI-Nummer, die Sie für Ihr Unternehmen bei der Generalzolldirektion Dresden beantragen müssen. Danach können wir für Sie die Ausfuhranmeldung elektronisch über das ATLAS-Ausfuhrverfahren bei Ihrem zuständigen Zollamt einreichen.

Was ist ein Ursprungszeugnis und warum braucht man das?

Das Ursprungszeugnis (Certificate of Origin) ist ein Warenbegleitpapier, das die Herkunft einer Ware offiziell bestätigt.

Muss die Zollmeldung elektronisch erfolgen?

Ja und nein, der Zoll möchte, dass Zollmeldungen grundsätzlich elektronisch über das ATLAS-Verfahren erfolgen. Wir nutzen ausschließlich diesen schnellen und einfachen Weg.

In Ausnahmefällen ist eine Zollanmeldung in Papierform, vor Ort beim Zoll, jedoch auch möglich.

Woher bekomme ich die EORI-Nummer für mein Unternehmen?

Die EORI-Nummer wird kostenlos bei der Generalzolldirektion Dresden beantragt. Entweder per Mail, Post oder Fax. Nähere Informationen finden Sie hier: www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/Internetzollanmeldungen/Fragen-und-Antworten/_functions/frage_3.html

Export

Welche Unterlagen brauchen wir für die Einfuhr von Waren?

Um eine Importanmeldung beim Zoll durchzuführen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
die Handelsrechnung Ihres Lieferanten mit ausführlicher Warenbeschreibung auf Deutsch sowie je nach Warenart und Herkunftsland zusätzlich die Transportrechnung, die Ursprungserklärungen, Einfuhrgenehmigungen und die Wareneingangsbescheinigung, bzw. Warenverkehrsbescheinigung bei zollfreier oder zollbegünstigter Einfuhr.

Wie werden die Einfuhrabgaben ermittelt?

Die Einfuhrabgaben werden aus dem Zollbetrag, Verbrauchssteuern und der Einfuhrumsatzsteuer errechnet. Nähere Informationen finden Sie hier: www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Bemessungsgrundlage/marginalspalte_beispiel_faq.html

Woraus bemisst sich der Zollwert?

Der Zollwert ist der für die Ware tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis beim Grenzübertritt.
Er wird aus dem eigentlichen Rechnungsbetrag (Warenwert) sowie möglichen Hinzurechnungen (beispielsweise Frachtkosten) ermittelt..

Meine Ware kommt nicht so ohne weiteres durch den Zoll. Was müssen wir tun?

Kontakt zum Zollamt, bei dem sich die Ware befindet, aufnehmen und mittels der MRN Nummer (Movement Reference Number – Versandbezugsnummer) nachfragen, woran die Einfuhr scheitert.
Die MRN muss Ihnen vom Versender der Ware mitgeteilt werden

Zollberatung

Was müssen wir beachten, wenn wir zum ersten Mal mit dem Zoll zu tun haben?

Prüfen Sie zunächst, welches Zollamt grundsätzlich für Sie zuständig ist. Machen Sie sich mit den Zollbedingungen vertraut. Im nächsten Schritt beantragen Sie die EORI Nummer für Ihr Unternehmen beim Generalzollamt in Dresden. Selbstverständlich können wir Sie dazu auch beraten.

Wir nehmen an einer Messe im Ausland teil. Wie ist das mit dem Zoll?

Waren, die Sie zur Messeteilnahme im Ausland mitnehmen (z.B. der Messestand), sind in der Regel vom Zoll befreit, müssen jedoch besonders angemeldet werden.

Waren, die für den Verkauf mit auf die Messe genommen werden, sind regulär zu verzollen.

Ich habe als Privatperson mein Traumauto in den USA gekauft. Wie kommt das jetzt durch den Zoll?

Damit Sie Ihr Traumauto in die eigene Garage bringen können, brauchen Sie folgende Dokumente für den Zoll:

  • Rechnung über den Kauf
  • Original-Fahrzeugpapiere und Frachtpapiere
  • Gefahrenguterklärung

Intrahandelsstatistik

Wann müssen meine Zahlen an das Statistische Bundesamt gemeldet werden?

Die Meldungen an das Statistische Bundesamt muss grundsätzlich am 10. Arbeitstag nach dem Monat, in dem der Warenaustausch stattgefunden hat, erfolgen. Eine Fristverlängerung wie bei der Umsatz-Steuermeldung ist nicht möglich.

Wo finde ich Vorschriften zur Meldung an das Statistische Bundesamt?

Die Meldungen können online beim Statistischen Bundesamt gemacht werden. Alle Informationen und Hilfestellungen dazu finden Sie hier: www-idev.destatis.de/idev/doc/intra/hilfe9_1.html
Wir übernehmen die Meldung auch gerne für Sie.

Muss ich als Privatperson meinen Autokauf im Ausland melden?

Nein, Privatpersonen sind von der Meldepflicht befreit.

Wer ist von der Meldepflicht befreit?

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, die pro Jahr Waren für weniger als 500.000 EUR exportieren, bzw. weniger als 800.000 EUR importieren sind von der Meldepflicht ebenso befreit wie Privatpersonen.

Compliance Screening

Was sind "Dual-Use-Produkte?

Bei Dual-Use handelt es sich um Güter, die sowohl Zivil als auch Militärisch genutzt werden können. Sie benötigen eine besondere Ausfuhrgenehmigung

Welche Unternehmen müssen einen Sanktionslisten-Abgleich durchführen?

Im Prinzip alle, die eine Rechnung ausstellen oder / und einen Vertrag schließen! Davon verschont sind lediglich Einzelhändler, die ohne Kundenidentifizierung auskommen. Beispielsweise der Bäcker um die Ecke. Und selbst der müsste streng genommen seine Lieferanten überprüfen.

Wer muss von der Auslieferung bis zur Annahme überprüft werden?

Wer muss von der Auslieferung bis zur Annahme überprüft werden?
Die Überprüfung gilt für die komplette Handelskette. Jeder, der mit der Ware in Berührung kommt, muss mit den Sanktionslisten abgeglichen werden.

Was uns ausmacht

Unser Service als Ihr Zolldienstleister

Wir wissen um die Verantwortung, die wir als Zolldienstleister tragen. Deshalb ist unser Team immer auf dem aktuellen Wissensstand und somit perfekt für Ihre Anforderungen ausgestattet. Wir kennen die vielen Gesetze und Vorgaben, damit die Zollabfertigung reibungslos und gesetzeskonform funktioniert. Unionszollkodex, ATLAS Verfahrensanweisungen, Zolltarifnummern, Zollwertrecht, Zoll-Stammdaten, Einfuhrumsatzsteuer. Das sind die Themen, mit denen wir täglich umgehen, damit Sie im internationalen Wettbewerb erfolgreich bestehen.

 

Leistungen

Unsere leistungen im überblick

Zollanmeldung Import

Sie importieren Waren und Dienstleistungen aus Drittländern, also Nicht-EU-Staaten nach Deutschland?
Wir unterstützen Sie dabei Ihre Einfuhranmeldung beim Zoll abzugeben. 

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Zollanmeldung Export

Für den Export Ihrer Waren, von Deutschland in Drittländer,  müssen Sie eine Ausfuhranmeldung beim Zollamt einreichen.
Wir unterstützen Sie dabei. 

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Zollberatung

Wir machen Zoll für Sie einfach, mit unseren Tipps und Empfehlungen für Ihre optimalen und rechtskonformen Geschäftsprozesse und vor allem einer minimalen Zollbelastung.

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Intrahandelsstatistik

Der Warenverkehrzwischen den Mitgliedstaaten der europäischen Gemeinschaft muss, ab einer festgelegten Grenze,  verbindlich an das Statistische Bundesamt gemeldet werden.
Wir übernehmen das für Sie.

 

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Exportkontrolle und Compliance Screening

Neben dem internationalen Handel mit Waren oder Dienstleistungen gilt das Außenwirtschaftsrecht natürlich auch im Inland.
Es betrifft damit nicht nur Embargoländer, sondern auch sanktionierte Geschäftspartner, die auch in Ihrer Nachbarschaft sitzen könnten.

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Kontaktieren Sie uns

Wir machen Zoll.
Am liebsten einfach und grenzenlos zuverlässig!
Was können wir für sie tun?
Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen:

Seminare und Ausbildungen

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