IMPOST

IMPOST – Wird die Globalisierung ausgebremst?

 

Haben wir uns doch inzwischen so an die Globalisierung gewöhnt, dass es für uns ganz selbstverständlich ist, beispielsweise in Hongkong ein T-Shirt oder Accessoires zu bestellen. Bisher war für uns, im kleinpreisigen Bereich, die EU-Grenzen vollkommen uninteressant. Unsere Pakete wurden, wie wir es aus Deutschland gewohnt sind, direkt vor die Haustüre geliefert und wir hatten mit keinen weiteren Formalien zu tun. 

Änderungen beim Steuer- und Zollrecht für Kleinsendungen

Ab 01.07.2021 wird sich das ändern. Im Rahmen der Umsetzung des Mehrwertsteuerdigitalpakets wird die derzeitige Umsatzsteuerbefreiung für die Einfuhr von Kleinsendungen mit einem Wert bis 22 Euro entfallen.  Zeitgleich wird auch eine Änderung des europäischen Zollrechts in Kraft treten, welche eine elektronische Zollanmeldung für jede Warensendung vorsieht.

Dies stellt sowohl Unternehmen wie auch Privatpersonen, die ganz selbstverständlich Waren von überall aus der Welt beziehen, vor eine neue Herausforderung und zusätzliche Kosten. Denn neben dem Aufwand der Zollanmeldung, wird jetzt in jedem Fall der Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer, in Höhe der Mehrwertsteuer, erhoben.

 

 

Neue Anwendung vereinfacht die Zollanmeldung

Für eine effiziente zoll- und umsatzsteuerrechtliche Behandlung von geringwertigen Sendungen bis 150 Euro, wird daher eine neue Anwendung im ATLAS System (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) entwickelt, ATLAS-IMPOST (Importabfertigung von Post- und Kuriersendungen) wird sie heißen.
Mit dieser Anwendung wird Unternehmen und Privatpersonen die Möglichkeit gegeben, ihre zoll- und einfuhrumsatzsteuerrechtlichen Abwicklungen selbst elektronisch vorzunehmen. Es können dort die Zollanmeldungen vorgenommen, Informationen über geplante Kontrollen ausgetauscht und Abgabenbescheide empfangen werden.

Für angemeldete ATLAS-Teilnehmer (wie Zolldienstleister) wird zeitgleich der neue Zollanmeldungstypen APK (Anmeldungen von Post- und Kuriersendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro) eingeführt.
Mit dieser Anwendung können Einfuhren, auch mit diesen geringen Warenwerten, für Unternehmen und Privatpersonen angemeldet werden.
Dies entlastet Käufer, die vielleicht bisher noch nichts mit dem Zoll zu tun hatten, von dem doch komplexen Umgang mit dem Zoll und gibt ihnen die Sicherheit, alles korrekt angemeldet zu haben.

Hintergrund wie für die Änderungen

Nachdem sich viele sehr an die Freiheiten der Globalisierung gewöhnt haben und die Möglichkeiten reichlich nutzen, summieren sich die Steuer- und Zollausfälle im internationalen Handel. Dieses „Schlupfloch“ wird teilweise recht intensive genutzt und soll damit geschlossen werden.
Weiter ist durch die Nicht-Erfassung dieser Warenwerte, ein erheblicher Betrag in den Außenhandelsbilanzen nicht erfasst.

Mit dem neuen IMPOST-Verfahren wird der internationale Handel im geringwertigen Bereich künftig komplizierter und auch teurer. Die Globalisierung, die wir so schätzen gelernt haben, erfährt damit in der EU eine kleine Dämpfung.
Es bleibt abzuwarten, wie sich beispielsweise Online Marktplätze wie Amazon und eBay bzw. deren Verkäufer dazu aufstellen. Vielleicht werden institutionelle Importeure und Großhändler eine Renaissance erleben.