Leistungen von EuroZOLL
Intrahandelsstatistik – Die Meldung Ihrer Ein- oder Ausfuhren innerhalb der Europäischen Union
Ganz gleich ob Sie importieren oder exportieren, der Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der europäischen Gemeinschaft muss an das statistische Bundesamt gemeldet werden.
Denn aus allen eingegangenen Meldungen wird die sogenannte Intra-Handelsstatistik errechnet, die die aktuellen Zahlen zum innergemeinschaftlichen Handel, zwischen den Mitgliedsstaaten der EU, liefert.
Auch über die Einfuhr von Waren aus nicht-EU-Staaten erhält der Zoll durch die Importanmeldung die Warenwerte, die ebenfalls automatisch in der Intra-Handelsstatistik erfasst werden.
Die Abgabe dieser Meldungen ist verbindlich und ab einem innergemeinschaftlichen Jahresumsatz von EUR 500.000 sogar auskunftspflichtig.
Unser Service für Sie:
Wir übermitteln Ihre Intrastat-Meldung an das Statistische Bundesamt.
Sie übergeben uns einfach ihre Daten wir erledigen alles Weitere.

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Häufig gestellte Fragen:
Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren. Unser Team berät Sie gerne kostenfrei bei allen Fragen rund um das Thema Intrahandelsstatistik.
Wann müssen meine Zahlen an das Statistische Bundesamt gemeldet werden?
Die Meldungen an das Statistische Bundesamt muss grundsätzlich am 10. Arbeitstag nach dem Monat, in dem der Warenaustausch stattgefunden hat, erfolgen. Eine Fristverlängerung wie bei der Umsatz-Steuermeldung ist nicht möglich.
Wo finde ich Vorschriften zur Meldung an das Statistische Bundesamt?
Die Meldungen können online beim Statistischen Bundesamt gemacht werden. Alle Informationen und Hilfestellungen dazu finden Sie hier: www-idev.destatis.de/idev/doc/intra/hilfe9_1.html
Wir übernehmen die Meldung auch gerne für Sie.
Muss ich als Privatperson meinen Autokauf im Ausland melden?
Nein, Privatpersonen sind von der Meldepflicht befreit.
Wer ist von der Meldepflicht befreit?
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, die pro Jahr Waren für weniger als 500.000 EUR exportieren, bzw. weniger als 800.000 EUR importieren sind von der Meldepflicht ebenso befreit wie Privatpersonen.
Weitere Leistungen
Was wir Rund um Zoll sonst noch für Sie tun
Zollanmeldung Import
Sie importieren Waren und Dienstleistungen aus Drittländern, also Nicht-EU-Staaten nach Deutschland?
Wir unterstützen Sie dabei Ihre Einfuhranmeldung beim Zoll abzugeben.
Zollanmeldung Export
Für den Export Ihrer Waren, von Deutschland in Drittländer, müssen Sie eine Ausfuhranmeldung beim Zollamt einreichen.
Wir unterstützen Sie dabei.
Zollberatung
Wir machen Zoll für Sie einfach, mit unseren Tipps und Empfehlungen für Ihre optimalen und rechtskonformen Geschäftsprozesse und vor allem einer minimalen Zollbelastung.
Exportkontrolle und Compliance Screening
Neben dem internationalen Handel mit Waren oder Dienstleistungen gilt das Außenwirtschaftsrecht natürlich auch im Inland.
Es betrifft damit nicht nur Embargoländer, sondern auch sanktionierte Geschäftspartner, die auch in Ihrer Nachbarschaft sitzen könnten.
Seminare und Ausbildungen
Sind Sie im Unternehmen mit Zoll befasst und möchten auf dem aktuellen Stand bleiben?
Wir bieten Ihnen praxisorientierte Qualifizierungen
zu allen Zollthemen sowie der Exportkontrolle, immer am Puls der Zeit.