Leistungen von EuroZOLL
Zollanmeldung für den Export
Der weltweite Export ist aus unserem Wirtschaftssystem nicht mehr weg zu denken. Deutsche Produkte sind überall auf der Welt beliebt und Deutschland zählt zu den Exportweltmeistern.
Wer allerdings Waren aus Deutschland in einen Nicht-EU-Staat ausführen möchte, muss einiges beachten.
Der Prozess der Verzollung bei der Warenausfuhr besteht aus vielen kleinen Schritten. Der erste ist dabei die Ausfuhranmeldung, die beim deutschen Zollamt eingereicht wird. Über das sogenannte ATLAS-Ausfuhrverfahren wird die Meldung elektronisch übermittelt und dort geprüft.
Ihre EORI-Nummer identifiziert Sie dabei als Versender.
Klingt erst einmal recht einfach. Allerdings müssen für die Zollabfertigung viele deutsche und europäische Regeln und Vorschriften beachtet werden. Wer damit nicht ständig zu tun hat und über einschlägige Erfahrung verfügt, wird sehr schnell viel Zeit und vor allem Nerven investieren.
Unsere Experten sorgen gerne für Entspannung und unterstützen Sie bei allen wichtigen Schritten von der Zollanmeldung bis zum Ausgangsvermerk.
Unsere Zolldienstleistung für die reibungslose Verzollung Ihrer Güter:
- Wir erledigen sämtliche Zollformalitäten für Sie, u.a. auch beim vereinfachten Zollverfahren
- Abgleich mit aktueller Sanktionsliste vor jeder Abfertigung
- Wir überprüfen Ihre Waren auf Ausfuhrfähigkeit
- Ihre Ausfuhranmeldung wird von uns elektronisch erledigt
- Wir erstellen Ihre Warenverkehrsbescheinigungen und unterstützen bei der Präferenzkalkulation
- Wir kümmern uns um den aktiven und passiven Veredelungsverkehr
Ihre Vorteile:
- Schnelle, unkomplizierte und reibungslose Abwicklung Ihrer Zollanmeldung
- Durch unsere regelmäßige Sanktionslistenprüfung können Sie sicher sein, mit „sauberen“ Partner im Geschäft zu stehen
- Wir finden die passende Antwort auf Ihre Zollfragen
- Ihre Mitarbeiter werden entlastet
- Die Kosten sind immer transparent
- Sie erhalten fachkundige Unterstützung mit Rat und Tat
- Sie haben keine Investitionen in Software oder Schulungen Ihrer Mitarbeiter
- Wir arbeiten schnell, zuverlässig, kostentransparent und immer freundlich

faq
Häufig gestellte Fragen:
Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren. Unser Team berät Sie gerne kostenfrei bei allen Fragen rund um das Thema Zollanmeldung für den Export.
Welche Zollformalitäten müssen erledigt werden?
Voraussetzung für die Zollabfertigung in Ihrem Unternehmen, ist die sogenannte EORI-Nummer, die Sie für Ihr Unternehmen bei der Generalzolldirektion Dresden beantragen müssen. Danach können wir für Sie die Ausfuhranmeldung elektronisch über das ATLAS-Ausfuhrverfahren bei Ihrem zuständigen Zollamt einreichen.
Was ist ein Ursprungszeugnis und warum braucht man das?
Das Ursprungszeugnis (Certificate of Origin) ist ein Warenbegleitpapier, das die Herkunft einer Ware offiziell bestätigt.
Muss die Zollmeldung elektronisch erfolgen?
Ja und nein, der Zoll möchte, dass Zollmeldungen grundsätzlich elektronisch über das ATLAS-Verfahren erfolgen. Wir nutzen ausschließlich diesen schnellen und einfachen Weg.
In Ausnahmefällen ist eine Zollanmeldung in Papierform, vor Ort beim Zoll, jedoch auch möglich.
Woher bekomme ich die EORI-Nummer für mein Unternehmen?
Die EORI-Nummer wird kostenlos bei der Generalzolldirektion Dresden beantragt. Entweder per Mail, Post oder Fax. Nähere Informationen finden Sie hier: www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/Internetzollanmeldungen/Fragen-und-Antworten/_functions/frage_3.html
Weitere Leistungen
Was wir Rund um Zoll sonst noch für Sie tun
Zollanmeldung Import
Sie importieren Waren und Dienstleistungen aus Drittländern, also Nicht-EU-Staaten nach Deutschland?
Wir unterstützen Sie dabei Ihre Einfuhranmeldung beim Zoll abzugeben.
Zollberatung
Wir machen Zoll für Sie einfach, mit unseren Tipps und Empfehlungen für Ihre optimalen und rechtskonformen Geschäftsprozesse und vor allem einer minimalen Zollbelastung.
Intrahandelsstatistik
Der Warenverkehrzwischen den Mitgliedstaaten der europäischen Gemeinschaft muss, ab einer festgelegten Grenze, verbindlich an das Statistische Bundesamt gemeldet werden.
Wir übernehmen das für Sie.
Exportkontrolle und Compliance Screening
Neben dem internationalen Handel mit Waren oder Dienstleistungen gilt das Außenwirtschaftsrecht natürlich auch im Inland.
Es betrifft damit nicht nur Embargoländer, sondern auch sanktionierte Geschäftspartner, die auch in Ihrer Nachbarschaft sitzen könnten.
Seminare und Ausbildungen
Sind Sie im Unternehmen mit Zoll befasst und möchten auf dem aktuellen Stand bleiben?
Wir bieten Ihnen praxisorientierte Qualifizierungen
zu allen Zollthemen sowie der Exportkontrolle, immer am Puls der Zeit.