Sanktionslisten verändern sich ständig und gehen uns alle an!

Was gehen mich die Sanktionslisten an?
Diese Frage stellen sich vor allem viele kleinere Firmen oder auch Selbständige. Unsere Antwort: Sehr viel!

Nach wie vor ist in den allermeisten Unternehmen nicht bekannt, dass die Nicht-Überprüfung von Geschäftspartnern gegen die Sanktionslisten erhebliche Risiken bedeutet.
Denn: Jedes wirtschaftlich tätige oder in der EU ansässige Unternehmen, Gewerbetreibende, Selbständige und Freiberufler hat die Pflicht, VOR Abschluss eines Vertrags zu überprüfen, ob er mit einem „sauberen“ Geschäftspartner in Beziehung treten wird. 

 

 

 

Sanktionslisten unterliegen ständigen Veränderungen

Personen, Unternehmen und sogar ganze Staaten können auf den Sanktionslisten verändert, gestrichen oder hinzugefügt werden.

Da stellte sich dann sofort die Frage: Wie oft muss ich meine Kunden, Partner, Mitarbeiter, Zulieferer, Gäste usw. überprüfen?
Die sehr schwammige Antwort des Außenwirtschaftsgesetzes lautet: ‚Es muss ein wirtschaftlich und technisch vertretbarer Aufwand betrieben werden.‘
Eine mindestens ein Mal im Monat stattfinde Überprüfung aller bestehenden Kontakte, sowie bei Anlage von Kunden bzw. veränderten Adressen ist ratsam. Das Prüfprotokoll sollte dabei jeweils als Nachweis gespeichert werden.  

In letzter Zeit kamen einige Unternehmen und Personen hinzu

Die USA verhängten vor kurzem Sanktionen gegen die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag, Fatou Bensouda.
Lesen Sie dazu den Artikel der Süddeutschen Zeitung.

Auch die EU plant weitere Sanktionen gegen Unternehmen in der Türkei, Jordanien, Kasachstan sowie zwei Personen aus Libyen, welche gegen das UN-Embargo gegen Libyen verstoßen haben.
Lesen Sie dazu den Artikel der Frankfurter Allgemeine

Das passiert bei Verstoß gegen das Sanktionslisten-Prüfungs-Gebot

Wird einen Geschäftsbeziehung zu einem Land, Unternehmen oder einer Person auf der Sanktionsliste aufgebaut oder weiter unterhalten, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Diese ist mit empfindlichen Strafen belegt.

Das Bußgeld kann bis zu 500.000 Euro betragen sowie Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren für den Geschäftsführer bzw. -inhaber oder Export-Verantwortlichen bedeuten.

 

Befreien Sie sich von diesem erheblichen unternehmerischen Risiko und lassen Sie alle Ihre Geschäftskontakte und Mitarbeiter regelmäßig überprüfen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Blogseite.