Reibungslose Export von Waren in Drittländer

Wie funktioniert der reibungslose Export von Waren in Drittländer?

Die neuesten Zahlen vom Statistischen Bundesamt belegen, dass deutsche Exporte im vergangenen Jahr die Höchstwerte aus 2018 erneut übertroffen haben. 2019 wurden von Deutschland Waren im Wert von 1327,6 Milliarden Euro exportiert.

Produkte aus Deutschland erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Bei der Ausfuhr von Waren in einen Nicht-EU-Staat gibt es allerdings einige Regeln und Vorschriften zu beachten.

Welche Voraussetzungen müssen Sie für die Ausfuhr von Waren in Nicht-EU-Staaten erfüllen?

Als Unternehmen, das Handel mit Drittländern betreibt, müssen Sie über die sogenannte EORI-Nummer als Versender identifiziert werden können. Die Identifikationsnummer beantragen Sie beim Hauptzollamt in Dresden. Als nächstes reichen Sie eine Ausfuhranmeldung bei Ihrem zuständigen Zollamt ein. Die Meldung sollte elektronisch über das ATLAS-Ausfuhrverfahren an das Grenzzollamt übermittelt und dort geprüft werden. Lediglich bei einem Export-Warenwert unter 1.000 EUR reicht auch eine mündliche Zollanmeldung an der EU-Außengrenze.

Zur Anmeldung brauchen Sie eine Zolltarifnummer, die Sie über EZT-Online herausfinden können.

Welche Ausfuhrdokumente werden für den Export nach Ländern außerhalb der europäischen Union benötigt?

Bei der Ausfuhr von Waren aus der Europäischen Union (EU) können verschiedene Anmeldungen und Dokumente von der Zollverwaltung, vom Bestimmungsland der Ware oder vom Käufer verlangt werden. Die wichtigsten davon sind die Ausfuhranmeldung und Handelsrechnung dazu kommt, je nach Bestimmungsland, teilweise noch das Ursprungszeugnis, die Einfuhrlizenz und die Warenverkehrsbescheinigung. Generell gilt, dass Sie sich im Vorfeld über Einfuhrbestimmungen und ggf. als Service für den Käufer über Einfuhrabgaben des Bestimmungslandes informieren müssen, da diese sehr unterschiedlich sein können.

Exportkontrolle und Sanktionslisten – bitte dringend prüfen

Bestimmte Waren können nur mit einer Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aus der EU ausgeführt werden. Natürlich denkt man hier in erster Linie an Waffen oder Waren, mit denen Waffen hergestellt werden können. Tatsächlich sind aber auch Technologien betroffen, die von strategischer Bedeutung sein können. Welche, auch vermeintlich harmlosen Güter, eine Ausfuhr-Genehmigungspflicht haben, finden Sie auf der Ausfuhrliste des BAFA.

Bei der Exportkontrolle geht es also um politisch brisante Geschäftsverbindungen, die grundsätzlich an das BAFA gemeldet und dort genehmigt werden müssen. Darunter fallen die Themenbereiche Länder-Embargo (Total-, Teil-, Waffen-Embargo, Finanzsanktionen), Sanktionslisten gegen Firmen und Personen, Dual-Use Güter sowie Dienstleistungen, Technologien und Informationen über den Verwendungszweck (Compliance) der auszuführenden Güter. Nähere Ausführungen dazu finden Sie auch auf unserer Webseite.

Wichtig zu wissen ist die Tatsache, dass von der Exportkontrolle auch Unternehmen betroffen sind, die vermeintlich harmlose Produkte ausführen. Generell müssen alle Handelspartner, Mitarbeiter und Besucher jedes Unternehmens mit den Sanktionslisten abgeglichen werden.

Fazit

Beim Export von Waren in Drittländer gibt es einige Hürden zu nehmen. Dennoch ist es nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick scheint. Und für alle Fälle stehen wir Ihnen jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite. Sprechen Sie uns einfach an!

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Blogseite.