Wie funktioniert ein reibungsloser Import von Waren aus Drittländern

Wie funktioniert ein reibungsloser Import von Waren aus Drittländern?

Im Bereich Warenhandel ist unsere Welt mittlerweile sehr viel kleiner geworden. Wir kaufen und verkaufen ganz selbstverständlich in alle Herren Länder. Deutschland ist eine der größten Exportnationen, aber natürlich sind wir hierzulande auch beim Import vieler Güter ganz vorne mit dabei.

Solange die Waren lediglich die Grenzen der EU-Länder passieren, gestaltet sich die Ein- und Ausfuhr recht unkompliziert. Anders, wenn der Warenaustausch mit sogenannten Drittländern praktiziert wird, also mit Nicht-EU-Ländern. Wir haben für Sie die Formalitäten, Richtlinien und unter Umständen auch Einschränkungen zusammengefasst, die Sie bedenken sollten.

Welche Voraussetzungen müssen Sie für die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Staaten erfüllen?

Damit Sie als Gewerbetreibender Waren aus beispielweise der Schweiz, China oder USA einführen können, brauchen Sie im ersten Schritt die sogenannte EORI Nummer, um als Wirtschaftsbeteiligter registriert und erkannt zu werden. Die EORI beantragen Sie für Ihr Unternehmen bei der Zoll-Generaldirektion in Dresden.

Um die importierten Güter einordnen und tarifieren zu können, muss die Ware mit einem Code, der sogenannten Zolltarifnummer versehen werden. Die in Deutschland verwendeten Nummern finden Sie auf der Auskunftsseite der deutschen Zollverwaltung (EZT) und auf den Seiten des Zoll gibt es dazu weitere ausführliche Informationen.

Welche Einfuhrabgaben werden beim Import aus Drittländern fällig?

Aus der Zolltarifnummer und dem Warenursprung werden die Einfuhrabgaben wie Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und möglicherweise auch Verbrauchssteuer ermittelt. In die Berechnung einbezogen werden der Waren-Rechnungsbetrag zum Zeitpunkt des Grenzübertritts, die Fracht- und Beförderungskosten, der Zollsatz und die Einfuhrumsatzsteuer. Auf der Zoll-Internetseite finden Sie ein anschauliches Beispiel, wie die Einfuhrabgaben berechnet werden.

Welche Einfuhrdokumente werden für den Import aus Ländern außerhalb der europäischen Union benötigt?

Die wichtigsten Einfuhrdokumente sind die Handelsrechnung, die Einfuhranmeldung, das Warenursprungszeugnis und die Einfuhrlizenz. Dabei muss die Handelsrechnung unbedingt alle Angaben wie Menge, Gewicht, Preis, Lieferbedingung, Zolltarifnummer und eine Beschreibung der Ware enthalten, die ggf. auf Deutsch vorgelegt werden muss. Aus diesen Informationen wird vom Zoll der Zollwert errechnet. Bitte achten Sie darauf, dass die Handelsrechnung möglichst keine ausländische Umsatzsteuer ausweist.

Die Einfuhranmeldung muss bei der zuständigen Zollstelle entweder schriftlich oder elektronisch über das ATLAS-Verfahren abgegeben werden, damit die Importware in ein Zollverfahren überführt werden kann. Wichtig bei der Anmeldung ist vor allem die EORI-Nummer Ihres Unternehmens als Empfänger sowie die Zolltarifnummer.

Außerdem müssen Sie dem Zoll ein Ursprungszeugnis der Ware vorlegen, die Sie einführen möchten. Das Zeugnis (Ursprungserklärung) sollte der Exporteur bereits vor dem Versand bei seinen zuständigen Behörden beantragt haben. Unter Umständen ist für Ihre Importwaren zusätzlich eine Einfuhrgenehmigung nötig. Prüfen Sie das am besten schon im Vorfeld über den Zolltarif (EZT, TARIC) und beantragen Sie die Einfuhrlizenz je nach Produkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder für landwirtschaftliche Produkte bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Fazit

Beim Import von Waren aus Drittländern gibt es viele Bestimmungen zu beachten und Papiere zu bearbeiten. Dennoch ist es nicht so kompliziert, wie man vielleicht annehmen möchte. Falls Sie trotzdem Fragen haben, stehen wir Ihnen natürlich gerne mit Rat und Tat zur Seite. Sprechen Sie uns an!

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Blogseite.