Exportkontrolle und Sanktionslistenprüfung oder wie gut kennen Sie eigentlich Ihre Geschäftspartner

Exportkontrolle und Sanktionslistenprüfung oder wie gut kennen Sie eigentlich Ihre Geschäftspartner?

Tatsächlich ist das so wichtige Compliance Screening bei den meisten KMU (kleine und mittelständische Unternehmen) noch nicht so richtig angekommen. Viele kleine und mittelständische Betriebe sind der Ansicht, dass die Sanktionslistenprüfung nur bei Exporten oder dem Handel mit kritischen Waren wie Waffen oder Rüstungsgütern greift. Das stimmt leider nicht! Tatsächlich ist jedes Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche verpflichtet, regelmäßige Kontrollen aller Geschäftspartner und Mitarbeiter durchzuführen. Das betrifft auch innerdeutschen Transaktionen. Sobald Sie als Unternehmer Verträge mit Kunden oder Lieferanten schließen oder Sie Ihre Leistung in Rechnung stellen, sollte überprüft werden, ob Vertragspartner oder Rechnungsempfänger auf der Sanktionsliste zu finden ist.

Exportkontrolle und Sanktionslisten geht nahezu alle Unternehmen an!

Der Regelung unterliegen außer Waffen und militärischer Ausrüstung auch Waren, Dienstleistungen und Technologien, die militärischen Zwecken dienlich sein können. Damit sind aber auch annähernd sämtliche Unternehmen betroffen, die zivile Produkte exportieren. Diese müssen im Rahmen der Exportkontrolle Sanktionslisten überprüfen, das heißt, alle Handelspartner, Mitarbeiter und Besucher müssen mit den Sanktionslisten abgeglichen werden. Denn selbst ein direkter Nachbar kann, ohne sein Wissen, auf einer solchen Liste geführt werden. Auch bei einem inländischen Geschäft ist die Sanktionslistenprüfung somit Pflicht. Bei einem Verstoß handelt es sich um eine Straftat.

Eine kniffelige sowie zeit- und arbeitsaufwändige Aufgabe für viele Unternehmen. Wir, Ihr Zolldienstleister, bieten hier Hilfe an. Durch unsere ständig aktualisierte Software können wir Ihre Geschäftspartner, Mitbeiter und Gäst schnell für Sie überprüfen.

Für Waffen gelten besonders strikte Regelungen. Darüber hinaus fußt die Export-Kontrolle auf vier Säulen, die wir nachfolgend erklären.

  1. Länder-Embargos (Waffen-, Teil-, Total-Embargo oder Finanzsanktionen)
    Die jeweiligen Embargos gelten für den Handel mit Drittländern, sofern diese angezeigt sind. Konkretere Informationen dazu liefert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
  2. Sanktionslisten überprüfen, Firmen und Personen betreffend
    Leider ist nicht auf Anhieb zu erkennen, ob Unternehmen oder Personen in Sanktionslisten eingetragen sind. Daher ist für beinahe jede Firma der Abgleich von Lieferanten, Kunden, Mitarbeitern und selbst auch Besuchern mit den Listen von großer Wichtigkeit. Bedauerlicherweise ist es vielen, insbesondere kleineren Unternehmen nicht bekannt, dass sie das „Compliance Screening“ durchführen müssen, um sich vor einer Straftat zu schützen. Durch dieses Unterlassen gehen sie ein hohes Risiko ein.
  3. Dual-Use-Güter, -Dienstleistungen oder -Technologien
    Dual-Use-Güter existieren nicht allein im High-Tech-Bereich. Bei ihnen kann es sich beispielsweise auch um „harmlose“ Artikel wie Kabelbinder, wenn sie eine bestimmte Länge überschreiten, handeln. Beim Export-Kontrollverfahren werden sie nach einem eigenen System eingestuft, nicht nach Zolltarifnummern.
  4. Informationen zum Verwendungszweck (Compliance)
    Jedwede politisch brisanten Geschäftsverbindungen müssen dem BAFA grundsätzlich gemeldet und eine Genehmigung für diese beantragt werden.

Die Weiterentwicklung von Exportkontrollverfahren

Die Bundesrepublik Deutschland arbeitet als Mitglied unterschiedlicher Konventionen und Kontrollregime an der Harmonisierung von Exportkontrollvorschriften. Dafür steht sie in stetiger enger Zusammenarbeit mit anderen Staaten. Das Ziel dieser Zusammenarbeit ist die Entwicklung und Optimierung EU- und weltweiter effektiver Ausfuhrkontrollen, wie sie in diesen Zeiten wachsender Globalisierung geboten sind.

Um Know-how und Erfahrungen auf dem Gebiet der Exportkontrolle an andere Staaten weiterzugeben, engagiert sich die Bundesrepublik Deutschland in Outreach-Aktivitäten, bei denen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) federführend ist. Mittels dieser Aktivitäten leisten die EU-Mitgliedsstaaten und ihre Vertreter wirksame Hilfe und Unterstützung im Rahmen des Aufbaus von Exportkontrollsystemen und ihrer Umsetzung.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Blogseite.