Exportkontrolle und Compliance Screening
Beim Thema Exportkontrolle und Compliance denken viele sofort an Waffenlieferungen oder Terrorismus. Tatsächlich sind das aber nur Teilbereiche, wenn auch sehr gewichtige.
Vor dem Hintergrund, dass westlich orientierte Staaten, wie beispielsweise alle Länder der EU, keinen Handel mit Ländern betreiben wollen, die Kriege führen, mit Terroristen sympathisieren oder das eigene Volk unterdrücken, gibt es eine Vielzahl an Vorschriften und Exportregelungen.
Zollwissen aus der Praxis
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So sind von den Vorschriften der Exportkontrolle nicht nur Waffen und militärische Ausrüstung erfasst, sondern grundsätzlich Waren, Technologien und Dienstleistungen, die für militärische Zwecke eingesetzt werden könnten. Dadurch sind aber auch beinahe alle Unternehmen betroffen, die zivile Produkte ausführen.
Wichtig ist bei der Exportkontrolle vor allem der Abgleich aller Handelspartner, Mitarbeiter und Besucher jedes Unternehmens, mit den Sanktionslisten.
Die Exportkontrolle basiert auf vier Säulen:
- Länder-Embargos
(Total-, Teil-, Waffen-Embargo, Finanzsanktionen)
Die unterschiedlichen Embargos gelten für Handelsbeziehungen mit bestimmten Ländern.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). - Sanktionslisten gegen Firmen und Personen
Leider sind Unternehmen oder Personen, die auf der Sanktionsliste geführt werden, nicht einfach offensichtlich zu erkennen.
Aus diesem Grund ist es für jede Firma enorm wichtig, Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter und tatsächlich auch Besucher mit den Listen abzugleichen (Compliance Screening).
Leider ist genau dieser Umstand vielen, vor allem kleineren Unternehmen, nicht bekannt und sie gehen damit ein hohes Risiko ein! - Dual-Use: Güter, Dienstleistungen, Technologien
Dual-Use-Güter sind nicht nur aus dem High-Tech-Bereich, sondern können beispielsweise so „harmlose“ Produkte wie Kabelbinder sein.
Sie werden bei der Exportkontrolle nach einem eigenen System klassifiziert, nicht nach den Zolltarifnummern. - Informationen über den Verwendungszweck (Compliance)
Politisch brisante Geschäftsverbindungen sollten grundsätzlich an das BAFA gemeldet und eine Genehmigung dafür beantragt werden.
- Länder-Embargos
faq
Häufig gestellte Fragen:
Sie finden Ihre Frage zum Thema Compliance Screening nicht? Dann sprechen Sie uns gerne an!
Was sind "Dual-Use-Produkte?
Bei Dual-Use handelt es sich um Güter, die sowohl Zivil als auch Militärisch genutzt werden können. Sie benötigen eine besondere Ausfuhrgenehmigung
Welche Unternehmen müssen einen Sanktionslisten-Abgleich durchführen?
Im Prinzip alle, die eine Rechnung ausstellen oder / und einen Vertrag schließen! Davon verschont sind lediglich Einzelhändler, die ohne Kundenidentifizierung auskommen. Beispielsweise der Bäcker um die Ecke. Und selbst der müsste streng genommen seine Lieferanten überprüfen.
Wer muss von der Auslieferung bis zur Annahme überprüft werden?
Wer muss von der Auslieferung bis zur Annahme überprüft werden?
Die Überprüfung gilt für die komplette Handelskette. Jeder, der mit der Ware in Berührung kommt, muss mit den Sanktionslisten abgeglichen werden.
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