1-Tages-Seminar

Zollseminar: Import / Zoll-Einfuhrverfahren in die EU

In diesem Zollseminar widmen Sie sich der kompletten Zollabwicklung bei Importen in die EU.

Sie beleuchten die Importkette aus einem Drittland, beginnend mit der summarischen Anmeldung der Beförderer, über die vorläufige Verwahrung bis zur Importabfertigung bei verschiedenen zollrechtlichen Bestimmungen, inklusive der Zollwertermittlung.

Ergänzend erfahren Sie, wie Sie mit dem Zolltarif umgehen, und die korrekte Eintarifierung von Waren.

Für den maximalen Praxisbezug zeigen wir zu jedem einzelnen Zollverfahren die Zollanmeldungen im „ATLAS-IT-Verfahren“.

Besondere Benefits für Sie

  • Umfassendes Wissen zu Import, komprimiert an einem Tag
  • Praxisnahes Lernen
  • Austauschmöglichkeiten mit anderen zollbefassten Teilnehmern
  • Teilnahme-Zertifikat

Zielgruppe – dieses Zollseminar ist interessant für:

  • alle Mitarbeiter, die mit Importen befasst sind
  • Logistikleiter
  • Einkäufer / Supply Chain Manager
  • Geschäftsführer und Inhaber von international handelnden Unternehmen

Und so gehen wir vor:

In Fachvorträgen, und auf Basis der ausgehändigten Ausbildungsunterlagen, werden alle Inhalte erläutert. Besonderen Wert legen wir auf den Praxisbezug, der durch Beispiele der Teilnehmer und unserer Referenten gewährleistet wird.

Durch interaktive zielorientierte Zusammenarbeit im Seminar, den Praxisbezug sowie regelmäßige Lernzielkontrolle, halten wir unser Versprechen: „Sie wissen nicht nur Neues, Sie beherrschen es.“

Zollseminar: Die Inhalte

  1. Eingangs-Summarische Anmeldung / ESumA
  2. Vorübergehende Verwahrung
  3. Erhebungs- und Nichterhebungsverfahren
  4. Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
  5. Zollschuld und Zollwert
  6. Überführung in die aktive Veredelung
  7. Überführung in die passive Veredelung
  8. Überführung in das Zolllagerverfahren
  9. Überführung in die vorübergehende Verwendung
  10. Überführung in die Endverwendung
  11. Rückwarenregelung
  12. Zollwertermittlung D.V.1
  13. Definition Transaktionswert
  14. Ort des Verbringens /CIF-Wert-EU-Grenze
  15. Berechnungsbeispiele der Zollwertermittlung
  16. Berechnung der Eingangsabgaben
  17. Ermittlung der korrekten Codenummer
  18. Nacherhebung und Erlass von Eingangsabgaben
  19. Zollkontingente
  20. Verbindliche Zolltarifauskunft
  21. Vereinfachungsbewilligungen und deren Beantragung

Seminarübersicht 

Ort
Abschluss
Preis
Online
Teilnahme-Zertifikat
490 EUR zzgl. MwSt.

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Exporte / Ausfuhrkontrolle

Zwar ist in Deutschland der Außenwirtschaftsverkehr grundsätzlich frei, doch dies bedeutet keinesfalls, dass jedes beliebige Gut in jedes beliebige Land der Welt exportiert werden darf.

In diesem Seminar widmen Sie sich zum einen der kompletten Zollabwicklung bei Exporten in Drittländer. Sie lernen, wie Sie mit dem Zolltarif umgehen, und die korrekte Eintarifierung von Waren.

Zum anderen widmen Sie sich im Seminar dem Außenwirtschaftsgesetz und seinen Verordnungen, mit allen entsprechenden Beschränkungen, Verboten und Genehmigungspflichten.

Übrigens hat jedes Unternehmen die Pflicht, seine Vertragspartner vor (!!) jedem Vertragsabschluss und in regelmäßigen Abständen gegen die Sanktionslisten zu überprüfen.

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Zollanmeldung Export mit EuroZOLL Zolldienstleistungen

Warenursprung und Präferenzen WuP

In diesem Seminar geht es um das Präferenzrecht, und welche finanziellen Vorteile es Ihrem Unternehmen beim internationalen Ein- und Verkauf von Waren bringt.

Zusätzlich beschäftigen Sie sich im Seminar mit der Umsetzung in Ihrem Unternehmen.

Um in den Genuss dieser finanziellen Vorteile, also einer Zollreduzierung oder Zollfreiheit,  zu kommen, müssen Sie den präferenzielle Warenursprung zweifelsfrei belegt und nach gesetzlicher Vorschrift dokumentieren.

Sie, als Wirtschaftsbeteiligte, die für sich diesen Nutzen geltend machen möchten, sind damit in der Nachweispflicht gegenüber den Zollbehörden.

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Intrahandelsstatistik mit EuroZOLL Zolldienstleistungen

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter AEO (Authorized Economic Operator)

Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen eine AEO-Bewilligung hat, wie die Antragstellung funktioniert, welche Privilegien und Verantwortung Sie als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter haben und wie sich dies im nationalen und internationalen Kontext auswirkt.

Denn seit Einführung des Unions-Zollkodexes (01.05.2016) muss der Wirtschaftsbeteiligte, soweit er zollamtlich bewilligte Privilegien genießen möchte, den Nachweis über die Konformität mit den AEO-Kriterien nachweisen.

Oft ist auch eine AEO-Bewilligung und deren Nachweis eine Voraussetzung für Vereinbarungen mit (neuen) Geschäftspartnern ist.

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Zollseminar Teilnehmer

Inhouse Seminare

Sie möchten alle Ihre Mitarbeiter, die mit Zollrecht befasst sind, zusammen qualifizieren, um einen einheitlichen Wissensstand zu erreichen?

Dazu ist Ihnen wichtig, die Besonderheiten Ihres Unternehmens dabei zu berücksichtigen?

Dann sind Sie bei uns richtig.
Wir kommen gerne zu Ihnen und qualifizieren Ihre Mitarbeiter ganz nach Ihrem Bedarf.

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Kontaktieren Sie uns

Wir sind Praktiker, wenn es um den Zoll geht. Und genau das vermitteln wir Ihnen in unseren Seminaren. Wir bieten Ihnen Wissen aus der Praxis für die Praxis. Sie haben Fragen? Dann sprechen Sie uns an:

Ihre Trainer im Profil

Geschäftsführer und Zollexperte

Joachim Wendler

Genauigkeit und mein Zug zur besten Lösungen zeichnen mein Arbeiten immer aus.
Das half mir jahrelang, um für meine Kunden den besten Wege für ihre Zollangelegenheit zu finden und umzusetzen.

Mir ist klar, dass die Themen rund um den Zoll und den internationalen Außenhandel nicht einfach sind und künftig eher noch komplexer werden. Dabei ist natürlich immer im Fokus, dass alles rechtskonform abläuft.

Ich halte mich dafür selbstverständlich immer auf dem Laufenden, um Ihnen aktuelles Wissen und Können zu Zoll und Außenhandel in unseren Seminaren und Beratungen weiterzugeben.

Wichtig ist mir dabei, an den ganz konkreten Herausforderungen meiner Teilnehmer oder den Unternehmen zu arbeiten. Denn ich möchte, dass jeder, den ich begleite, danach nicht nur mehr Wissen hat, sondern dieses auch anwenden kann.

Joachim Wendler von EuroZOLL

Geschäftsführerin und Organisationsentwicklerin

Pamela Wendler

Zoll ist ein Teamsport!
Er beginnt beim Einkauf läuft über Produktion oder Handel zur Logistik, Rechnungsstellung und vielen Anlaufpunkten mehr.

Diesen Prozess im Unternehmen zu orchestrieren und das Team mitzunehmen, dafür bin ich Expertin.

Als Organisationsentwicklerin begleite ich seit Jahren Unternehmen bei ihren Veränderungen und ihrer Entwicklung.

Wichtig ist mir die Menschen mitzunehmen, denn diese gestalten den Alltag in ihren Bereichen.

Sie haben in der Hand, wie zielführend, erfolgreich und richtig gearbeitet wird. Und was den Zoll angeht, damit natürlich auch wie rechtskonform gehandelt wird.

Weitere Informationen über mich finden Sie auf meiner eigenen Website
http://www.pamela-wendler.de

Pamela Wendler von EuroZOLL

Zollexperte Axel Gedig

Axel Gedig arbeitet seit 2002 als freiberuflicher Ausbilder, Referent und Berater. Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die rechtskonforme Praxisanwendung des EU-Zollkodex und des Außenwirtschaftsrechts im Unternehmen.

Im Rahmen von Ausbildungslehrgängen schult er Mitarbeiter und Führungskräfte umfassend zur Qualifizierung zum Zollbeauftragten. Zur Implementierung der individuellen zolltechnischen Anforderungen im Unternehmen sichtet, identifiziert und adressiert er am Unternehmensstandort die internen Strukturen, um sie sinnvoll und nachhaltig in die rechtskonforme Zollabwicklung einzubinden. International und global aufgestellte Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen und namhafte Seminaranbieter zählen zu seinem Kundenportfolio.

Vita: Ausbildung zum Speditionskaufmann und Weiterbildung an der Groß- und Außenhandelsschule in Bremen. Diverse Stabsfunktionen und im Nachgang 13 Jahre GmbH-Geschäftsführer in Logistikunternehmen. Seit 2002 selbstständig als Ausbilder, Referent und Berater zu allen Themen rund um Zoll.